Investitionsmediationsklauseln
Wenn die Parteien ihre Streitigkeiten einem Mediationsverfahren oder einem anderen Verfahren nach den Wiener Mediationsregeln für Investitionsverfahren unterwerfen wollen, können sie eine Mediationsklausel in der folgenden Form vereinbaren (Überschriften gehören nicht zum Text der Klausel. Wörter/Felder in eckigen Klammern sollen entsprechend gestrichen/ergänzt werden):