Kosten

Die Kostentabelle für Mediationsverfahren ist ein Behelf für Parteien und Interessierte, um sich einen Überblick über die zu erwartende Einschreibegebühr und Verwaltungskosten für ein VIAC-Mediationsverfahren zu verschaffen. Die tatsächliche Berechnung des Kostenvorschusses erfolgt durch die Generalsekretärin (Art 8 Abs 1 Wiener Mediationsregeln 2021) nach Einleitung des Verfahrens. Bei der Berechnung des Kostenvorschusses berücksichtigt die Generalsekretärin auch eine Anzahlung auf das Mediator:innenhonorar, welches sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand auf Basis eines Stunden- oder Tagsatzes berechnet (Art 8 Abs 6 Wiener Mediationsregeln 2021). Die Kostentabelle gilt für alle Mediationsverfahren, die nach dem 1. Januar 2025 eingeleitet wurden.