Einbringen einer Schiedsklage

Schiedsklagen können rasch und unkompliziert per E-Mail, das VIAC Portal oder postalisch eingebracht werden.

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E-Mail

Schiedsklagen samt Beilagen sind an office@viac.eu zu adressieren. Das VIAC Sekretariat wird den Erhalt der Schiedsklage bestätigen.

Eine Kopie der Schiedsklage in Papierform samt Beilagen muss zwingend für die Beklagte(n) nachgereicht werden.

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VIAC Portal

Schiedsklagen samt Beilagen können durch Upload in das VIAC Portal eingebracht werden. Der Zugang zum VIAC Portal kann unter Bekanntgabe der User:innen und Übermittlung einer Vertretungsvollmacht per E-Mail an office@viac.eu angefordert werden.

Eine Kopie der Schiedsklage in Papierform samt Beilagen muss zwingend für die Beklagte(n) nachgereicht

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Post

Schiedsklagen samt Beilagen sind an folgende Adresse zu übermitteln:

Internationale Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC)
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Österreich

Eine elektronische Kopie der Schiedsklage samt Beilagen muss zwingend nachgereicht werden.

Während der Büroöffnungszeiten können Schiedsklagen auch persönlich bzw. per Kurier übermittelt werden.