Kosten
Der Kostenrechner ist ein Behelf für Parteien und Interessierte, um sich einen Überblick über die zu erwartenden Verfahrenskosten für ein VIAC-Investitionsschiedsverfahren zu verschaffen. Die tatsächliche Berechnung des Kostenvorschusses erfolgt durch die Generalsekretärin (Art 42 Wiener Regeln 2021 für Investitionsverfahren) nach Einleitung des Verfahrens. In der Regel weicht die Berechnung der Generalsekretärin von der Berechnung im Kostenrechner ab, da die Generalsekretärin auch die zu erwartende Umsatzsteuer und Verhandlungskosten berücksichtigt. Der Kostenrechner ersetzt auch nicht die Festlegung der Verfahrenskosten durch die Generalsekretärin (Art 44 Wiener Regeln 2021 für Investitionsverfahren) am Ende des Verfahrens. Der Kostenrechner gilt für alle Schiedsverfahren, die nach dem 30. Juni 2021 eingeleitet wurden.