Grundlagen Investitions-schiedsverfahren

Im Rahmen von Investitionsschiedsverfahren unterstützt das Vienna International Arbitral Centre (VIAC) die beteiligten Parteien durch Schiedsregeln (Wiener Investitionsgerichtsordnung 2021) für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Gastgeberstaaten

Was ist ein Investitionsschiedsverfahren?

Ein Investitionsschiedsverfahren ermöglicht als Instrument des internationalen Rechts, dass ein ausländischer Investor gegen einen Staat, in dem er investiert hat, ein Streitbeilegungsverfahren anstößt, wenn er seine nach internationalem öffentlichem Recht garantierten Rechte verletzt sieht.

Rechtssicherheit

Investitionsschiedsgerichtsbarkeit bietet einen Rahmen der Rechtssicherheit für die Förderung von Privatinvestitionen und die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Vertragsparteien.

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Entpolitisierung

Investitionsschiedsgerichtsbarkeit bietet die Entpolitisierung von Investitionsstreitigkeiten.

Die Wiener Investitionsschiedsgerichtsordnung 2021

VIAC ermöglicht den Zugang zu unabhängigen und qualifizierten Schiedsrichter:innenn, die in Übereinstimmung mit Schutzstandards auf Basis internationaler Schutzabkommen über Konflikte entscheiden und einen Schiedsspruch erlassen.

Die Wiener Investitionsschiedsgerichtsordnung 2021 besteht aus einer Reihe spezialisierter, eigenständiger Schiedsregeln. Diese berücksichtigen die Besonderheiten der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und wahren zugleich die verfahrensrechtliche Flexbilität der Wiener Regeln für die Handelsschiedsgerichtbarkeit.

Als wirkungsvolle Alternative zu den in herkömmlichen Investitionsschiedsverfahren angewandten Schiedsregeln eignen sich diese besonders für Parteien mit Sitz im Wirtschaftsraum Mittel- und Osteuropa sowie für kleinere Investitionsklagen.

Als Voraussetzung für die Administration durch das VIAC gilt ebenso wie in der Handelsschiedsgerichtbarkeit eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien.

Durch das Investitionsschiedsverfahren wird Rechtssicherheit geschaffen und der Rechtsstreit wird entschieden, ohne an die Öffentlichkeit zu gelangen.

Straffes Verfahren mit geringeren Kosten durch VIAC

Die professionelle Begleitung im Rahmen von Investitionsschiedsverfahren bringt vielfältige Vorteile für die betroffenen Parteien mit sich:

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Anforderungen an Parteien und Streitigkeit

Die Wiener Regeln stellen keine objektiven Anforderungen bezüglich der Parteien oder der Art der Streitigkeit. Dadurch werden Zeit und Ressourcen erheblich reduziert.

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Gestrafftes Verfahren

Zur Bildung des Schiedsgerichts gelten im Verfahren straffe Fristen. Einwendungen gegen die Zuständigkeit sind spätestens mit dem ersten Schriftsatz in der Sache zu erheben.

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Amicus curiae

Die nicht streitenden Vertragsstaaten sind berechtigt schriftliche Stellungnahmen zu Fragen der Vertragsauslegung abzugeben.

Vorzeitige Abweisung

Offensichtlich unbegründete Klagen, Widerklagen und Einreden können zügig abgewiesen werden.

Prozessfinanzierung

Die Wiener Regeln sehen eine Offenlegungspflicht für Prozessfinanzierer vor.

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Rasche Schiedssprüche

Schiedsgerichte müssen spätestens sechs Monate nach der letzten Verhandlung oder des letzten zugelassenen Schriftsatzes einen Schiedsspruch erlassen.

Geringe Kosten

VIAC-Investitionsschiedsverfahren sind kostengünstig und damit besonders geeignet für kleinere Investitionsstreitigkeiten.

Das Ergebnis eines Investitionsschiedverfahrens ist ein fast weltweit vollstreckbarer Schiedsspruch mit minimalen Anfechtungsmöglichkeiten.

Die Wiener Investitionsschiedsgerichtsbarkeit erleichtert die effiziente Beilegung von Investitionsstreitigkeiten und löst zwei Hauptprobleme der Nutzer von Investitionsschiedsverfahren: Dauer und Kosten.

Claudia Annacker

VIAC Präsidiumsmitglied

Weiterführende Informationen

New York Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche 1958

UNCITRAL Arbitration Rules

Wiener Regeln für Investitionsverfahren

UNCITRAL Rules on Transparency in Treaty-Based Investor State Arbitration

Wiener Mediationsregeln für Investitionsverfahren

UNCITRAL Transparency Registry

Musterinvestitionsschiedsklauseln

Wenn Parteien ihre Streitigkeiten einem Investitionsschiedsverfahren nach den Wiener Regeln unterwerfen wollen, können sie eine Schiedsklausel anhand der VIAC Musterschiedsklauseln abschließen. Es stehen eine Standard-Musterinvestitionsschiedsklausel sowie mehrere Musterschiedsklauseln für spezielle Themen zur Verfügung.

Ressourcen für Schiedsrichter:innen

VIAC stellt regelmäßig Ressourcen für Schiedsrichter:innen zusammen, welche Schiedsrichter:innen die Verfahrensführung nach den Wiener Regeln erleichtern sowie die Zusammenarbeit mit dem VIAC Sekretariat vereinfachen soll.

Kostenrechner

Der Kostenrechner ist ein Behelf für Parteien und Interessierte, um sich einen Überblick über die zu erwartenden Verfahrenskosten für ein VIAC-Schiedsverfahren zu verschaffen. Die tatsächliche Berechnung des Kostenvorschusses erfolgt durch die Generalsekretärin nach Einleitung des Verfahrens. 

Schiedsrichter:innensuche

VIAC gibt Schiedsrechtspraktiker:innen die Möglichkeit ein Profil anzulegen und sich zu präsentieren. Die profile sind nicht bindend und stellen keine Empfehlung dar. Die Parteien und das VIAC Präsidium sind frei bei der Benennung und der Bestellung von Schiedsrichter:innen.

Investitionsregeln ("Wiener Investitionsregeln")

Am 1. Januar 2025 trat eine neue Fassung der VIAC Schieds- und Mediationsordnung für Investitionsverfahren in Kraft. Sie ist für alle Verfahren anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2024 eingeleitet wurden bzw. noch eingeleitet werden.