VIAC Mediationsverfahren im Überblick

Ein Mediationsverfahren nach den Wiener Regeln 2021 hat einen klar strukturierten Ablauf. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Übersicht über den Ablauf eines typischen VIAC Mediationsverfahrens.

Einleitung des Verfahrens

Das Mediationsverfahren wird durch Einbringung eines Mediationsantrags eingeleitet. Der Mediationsantrag muss bestimmte Angaben enthalten, wie unter anderem die Namen und Adressen der Parteien, eine Sachverhaltsdarstellung und Informationen zu den Mediator:innen (Art 3 Wiener Mediationsregeln 2021).

Benennung von Mediator:innen

Der Mediator / die Mediatorin wird grundsätzlich von den Parteien benannt. VIAC kann den Parteien auch eine Liste potenzieller Mediator:innen zur Verfügung stellen, aus der die Parteien wählen können. VIAC kann auch direkt einen Mediator bestellen, wenn dies von den Parteien gewünscht wird oder eine gemeinsame Benennung durch die Parteien nicht zustande kommt.

Berechnung des Kostenvorschusses

Den Parteien werden die voraussichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus den Verwaltungskosten, eine Anzahlung auf das Honorar des Mediators / der Mediatorin und Kosten für eventuelle Barauslagen vorgeschrieben. Der Kostenvorschuss ist grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab Vorschreibung zu erlegen. Die ungefähren Kosten können über die Kostentabelle ermittelt werden. Die genaue Berechnung erfolgt nach Einleitung des Verfahrens durch das VIAC Sekretariat.

Fallübergabe und Durchführung des Mediationsverfahrens

Sobald der Kostenvorschuss vollständig erlegt wurde und der Mediator / die Mediatorin bestellt wurde, wird der Mediationsantrag an die Mediator:innen übergeben. Der weitere Verfahrensablauf wird sodann von den Parteien gemeinsam mit den Mediator:innen festgelegt.

Beendigung des Mediationsverfahrens

Kommt es zu einer Einigung, unterstützt der Mediator / die Mediatorin die Parteien bei der Ausarbeitung einer abschließenden Vereinbarung, die die getroffenen Vereinbarungen festhält. Sollte keine Einigung erzielt werden, können die Parteien entscheiden, ob sie andere Wege der Streitbeilegung, wie z.B. ein Schiedsverfahren, verfolgen möchten.