Einen detaillierten Rückblick auf die verschiedenen Aktivitäten von VIAC im vergangenen Jahr sowie interessante statistische Details und einen Ausblick auf die geplanten Projekte von VIAC für 2023 finden Sie im Jahresbericht 2022.
Den kompletten Text des Jahresberichts finden Sie hier.
Was habe ich davon, Teil des VIAC Community Ambassador Network (VIAC CAN) zu sein?
- Werden Sie Teil eines regionalen Netzwerks von Schiedspraktiker:innen in CEE/SEE.
- Sie werden über laufende und bevorstehenden Projekte von VIAC informiert.
- Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Trends und Entwicklungen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.
- Sichern Sie sich Ihren Platz bei Veranstaltungen von VIAC.
- Den Austausch in einer diversen Gruppe von talentierten und motivierten Experten:innen.
- Nützen Sie diese Gelegenheit als Sprungbrett für Ihre Karriere in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.
- Teilnahme an dem alle zwei Jahre in Wien stattfindenden VIAC CAN Retreat.
- Nützen Sie die Möglichkeit sich für das VIAC CAN Mentorenprogramm zu qualifizieren, d.h. von einem der renommierten Experten:innen der Beiräte oder des Präsidiums gefördert zu werden.
- Erfolgreichen Botschafter:innen wird nach dem Ende der zwei Jahre ein ausführliches Empfehlungsschreiben des VIAC Sekretariats ausgestellt.
Given how rapidly the tech sector is growing, accelerated digital transformation and innovation will continue to impact the ADR landscape in years to come. New product areas, like cryptocurrency, blockchain and AI will result in new types of commercial disputes. Not to mention increased government action to regulate big tech companies, which will likely result in an increasing number of tech-related investor-State disputes. VIAC wants to be fit for the future. It is vital for our growth to gather the expertise and knowledge of thought leaders in the sector to steer the institution in the right direction in order to understand how we can provide the best, cutting edge service.
Die Auslegung von Art. 5aa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (in der Fassung vom 15. März 2022, vgl. Verordnung (EU) 2022/428 des Rates) und die damit verbundene Frage nach den Auswirkungen auf Schiedsverfahren mit sanktionierten Parteien war in den letzten Monaten nicht abschließend geklärt.
Der Rat der Europäischen Union hat nun klargestellt, dass das Verbot von Art. 5aa Abs. 3 (g) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht für Schiedsverfahren gilt. Mehr Informationen finden Sie in unserem "Joint Statement".