VIAC Präsidium

Das VIAC Präsidium besteht derzeit aus 17 Mitgliedern und zwei Ehrenpräsidenten, die zu den national und international renommiertesten Expert:innen und Schiedspraktiker:innen zählen. Dazu zählen Anwält:innen, Universitätsprofessor:innen und ein Richter des Obersten Gerichtshofs.

Das VIAC Präsidium ist das Hauptorgan von VIAC und das einzige Gremium mit Entscheidungsbefugnis. Das VIAC Präsidium dient häufig als Ausweichstelle für säumige oder uneinige Parteien – es bestellt Schiedsrichter:innen, bestätigt Schiedsrichter:innen und entscheidet über Konsolidierungen und Anfechtungen. Darüber hinaus beaufsichtigt das VIAC Präsidium die strategische Positionierung und die PR-Agenden von VIAC.

Dr. Nikolaus Pitkowitz, M.B.L.-HSG

Dr. Nikolaus Pitkowitz, M.B.L.-HSG

VIAC Präsident / Wien

Dr. Nikolaus Pitkowitz ist Gründungspartner und leitet die Praxisgruppe Dispute Resolution bei Pitkowitz & Partners. Er ist zudem Präsident des VIAC.

Mag. Patrizia Netal

Mag. Patrizia Netal

VIAC Vize-Präsidentin / Wien

Mag. Patrizia Netal ist Gründungspartnerin der Kanzlei KNOETZL. Sie ist zudem die erste weibliche Vize-Präsidentin des VIAC.

Mag. Franz T. Schwarz, LL.M.

Mag. Franz T. Schwarz, LL.M.

VIAC Vize-Präsident / London

Mag. Franz Schwarz ist Partner und Vice-Chair der Praxisgruppe Internationales Schiedsrecht bei WilmerHale. Er ist zudem Vize-Präsident des VIAC.

Dr. Anton Baier

Dr. Anton Baier

VIAC Ehrenpräsident / Wien

Dr. Anton Baier ist Gründungspartner der Kanzlei Baier Rechtsanwälte. Er war zudem Präsident des VIAC und fungiert nun als VIAC Ehrenpräsident.

Dr. Günther J. Horvath, MCJ

Dr. Günther J. Horvath, MCJ

VIAC Ehrenpräsident / Wien

Dr. Günther Horvath ist selbständiger Rechtsanwalt und war zuvor jahrzehntelang Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte. Er war zudem Präsident des VIAC und fungiert nun als VIAC Ehrenpräsident.

Dr. Diana Akikol

Dr. Diana Akikol

VIAC Präsidiumsmitglied / Genf

Dr. Diana Akikol ist Partnerin der Kanzlei Walderwyss. Sie ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Univ.-Doz. Mag. Dr. Claudia Annacker

Univ.-Doz. Mag. Dr. Claudia Annacker

VIAC Präsidiumsmitglied / Paris

Dr. Claudia Annacker ist selbständige Anwältin und Schiedsrichterin. Sie ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Dr. Claudio Arturo

Dr. Claudio Arturo

VIAC Präsidiumsmitglied / Wien

Dr. Claudio Arturo ist Partner bei Petsch Frosch Klein Arturo Rechtsanwälte, Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator in Wien. Er ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Prof. Dr. Veronika Korom

Prof. Dr. Veronika Korom

VIAC Präsidiumsmitglied / Paris

Prof. Veronika Korom ist Assistenzprofessorin an der ESSEC Business School und Affiliated Partner bei der Kanzlei Paragon. Sie ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. hc. Paul Oberhammer

Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. hc. Paul Oberhammer

VIAC Präsidiumsmitglied / Wien

Prof. Paul Oberhammer ist Universitätsprofessor für Zivilverfahrensrecht an der Universität Wien. Er ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

DDr. Alexander Petsche

DDr. Alexander Petsche

VIAC Präsidiumsmitglied / Wien

Dr. Alexander Petsche ist Managing Partner bei Baker McKenzie Rechtsanwälte. Er ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Karl Pörnbacher

Karl Pörnbacher

VIAC Präsidiumsmitglied / München

Karl Pörnbacher ist Partner bei Hogan Lovells und leitet die deutsche Praxisgruppe für internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Er ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Dr. Dietmar W. Prager, LL.M.

Dr. Dietmar W. Prager, LL.M.

VIAC Präsidiumsmitglied / New York

Dr. Dietmar Prager ist Partner bei Debevoise & Plimpton. Er ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Mag. Lucia Raimanova

Mag. Lucia Raimanova

VIAC Präsidiumsmitglied / Bratislava

Mag. Lucia Raimanova ist Partnerin bei A&O Shearman und leitet die Schiedsrechtspraxis in der CEE-Region. Sie ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch, LL.M.

Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch, LL.M.

VIAC Präsidiumsmitglied / Wien

Prof. August Reinisch ist Universitätsprofessor für Völkerrecht an der Universität Wien. Er ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Dr. Stefan Riegler

Dr. Stefan Riegler

VIAC Präsidiumsmitglied / Wien

Dr. Stefan Riegler ist Partner bei Wolf Theiss und leitet das Streitbeilegungs-Team. Er ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler LL.M.

Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler LL.M.

VIAC Präsidiumsmitglied / Wien

Prof. Friedrich Rüffler ist Universitätsprofessor für Unternehmensrecht an der Universität Wien. Er ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Hofrat des OGH Dr. Erich Schwarzenbacher

Hofrat des OGH Dr. Erich Schwarzenbacher

VIAC Präsidiumsmitglied / Wien

Dr. Erich Schwarzenbacher ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Er ist zudem Präsidiumsmitglied des VIAC.

Hon.-Prof. Dr. Irene Welser

Hon.-Prof. Dr. Irene Welser

VIAC Präsidiumsmitglied / Wien

Dr. Irene Welser ist Senior Partnerin bei CERHA HEMPEL. Zudem ist sie Präsidiumsmitglied des VIAC.

Fragen & Antworten zum VIAC Präsidium

Wie werden die Mitglieder des Präsidiums ausgewählt?

Der VIAC Präsident schlägt die Mitglieder des Präsidiums dem Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich vor. Das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich bestellt sodann die einzelnen Präsidiumsmitglieder. 

Der VIAC Präsident versucht ein ausgewogenes Expert:innengremium zusammenzustellen mit Präsidiumsmitgliedern aus der Lehre, Praxis und Justiz aus verschiedenen geografischen Regionen. VIAC Präsidiumsmitglieder haben jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der alternativen Streitbeilegung und zählen zu den renommiertesten Schiedsrechtsexpert:innen.

Wie lange ist die Funktionsperiode der Präsidiumsmitglieder?

VIAC Präsidiumsmitglieder können für bis zu fünf Jahre bestellt werden. Die derzeitige Funktionsperiode beträgt drei Jahre. 

Die Funktionsperiode der VIAC Präsidiumsmitglieder kann durch weitere Bestellungen verlängert werden.

Wie werden die Präsidiumsmitglieder entlohnt?

Die Tätigkeit im VIAC Präsidium ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Alle Präsidiumsmitglieder gehen neben ihrer Tätigkeit im Präsidium auch noch anderen Beschäftigungen nach.

Welche Entscheidungen trifft das VIAC Präsidium?

Das VIAC Präsidium kann Entscheidungen über Folgendes treffen:

–  Anzahl von Schiedsrichter:innen (Art 17 Abs 2 Wiener Regeln 2021)

– Ersatzbestellungen von Schiedsrichter:innen (Art 17 Abs 3-5 Wiener Regeln 2021, Art 18 Abs 4 Wiener Regeln 2021, Art 19 Abs 4 Wiener Regeln 2021)

– Bestätigung von Benennungen von Schiedsrichter:innen (Art 19 Abs 2 Wiener Regeln 2021)

– Ablehnung von Schiedsrichter:innen (Art. 20 Abs 3 Wiener Regeln 2021)

– Verfahrensverbindungen (Art 15 Abs 2 Wiener Regeln 2021)

Alle anderen Entscheidungen sind der Generalsekretärin oder dem Schiedsgericht vorbehalten.

 

Wie trifft das VIAC Präsidium Entscheidungen?

VIAC Präsidiumsmitglieder sind bei ihren Entscheidungen unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Entscheidungen des Präsidiums werden entweder in einer Präsidiumssitzung oder im Umlaufweg als Beschluss gefasst. Es müssen mindestens ein Drittel der Präsidiumsmitglieder anwesend sein und mindestens die Hälfte der Präsidiumsmitglieder zustimmen damit ein gültiger Beschluss gefasst werden kann.

Sind alle Präsidiumsmitglieder bei allen Beschlussfassungen dabei?

Nein, Präsidiumsmitglieder, die an einem VIAC Verfahren in irgendeiner Art beteiligt sind, dürfen bei der Erörterung und Entscheidung in diesem Fall nicht anwesend sein und nicht mitwirken.

Wie oft trifft sich das VIAC Präsidium?

VIAC Präsidiumssitzungen finden alle sechs bis acht Wochen statt. Zusätzlich können nach Bedarf ad-hoc Sitzungen einberufen werden.

Können sich Mitglieder des VIAC Präsidiums selbst bestellen?

Nein, VIAC Präsidiumsmitglieder dürfen vom Präsidium nicht als Schiedsrichter:innen bestellt werden.

Die Benennung von Präsidiumsmitgliedern durch die Parteien oder Co-Schiedsrichter:innen ist jedoch möglich. In solch einem Fall ist das benannte Präsidiumsmitglied von jeglichen Erörterungen des Schiedsfalles im Präsidium sowie von Beschlussfassungen in diesem Fall ausgeschlossen.

 

Wo findet man die Bestimmungen zum VIAC Präsidium in den Wiener Regeln?

Bestimmungen zum VIAC Präsidium sind in den Wiener Regeln verteilt. Die wichtigsten Bestimmungen sind die folgenden:

Art 2 Wiener Regeln 2021 enthält allgemeine Informationen zum VIAC Präsidium.

Art 15 Wiener Regeln 2021 (Verbindung von Schiedsverfahren), Art 17 Wiener Regeln 2021 (Bildung des Schiedsgerichts), Art 18 Wiener Regeln 2021 (Bildung des Schiedsgerichts im Mehrparteienverfahren), Art 19 Wiener Regeln 2021 (Bestätigung der Benennung) und Art 20 Wiener Regeln 2021 (Ablehnung von Schiedsrichtern) enthalten Informationen zu den Aufgaben des Präsidiums.

Art 16 Wiener Regeln 2021 enthält Informationen zur Bestellung von Präsidiumsmitgliedern.

In Annex 2 befindet sich die Geschäftsordnung des Präsidiums.